Pressemitteilung der CDU Groß-Umstadt 08.04.2019
Offene Fragen an den Stadtverordnetenvorsteher
Der Haushaltsplan der Stadt Groß-Umstadt ist längst verabschiedet, ob man ihn nun gut findet oder nicht. Dennoch lässt die Stadtverordnetenversammlung vom Januar immer noch Fragen offen. Man erinnere sich: Rot-Grün verließ den Saal, um im Wege der Beschlussunfähigkeit einer drohenden Abstimmungsniederlage zu entgehen. Inzwischen schaut man sich, nach Aussprache der Fraktionen, wieder in die Augen, auch wenn diese Umstädter Lokalposse im Abgang einen säuerlichen Nachgeschmack hinterlässt.
Nach wie vor geht es nämlich um die Verfahrensweise des Stadtverordnetenvorstehers an diesem denkwürdigen Abend. Dass Herr Kreh dem kollektiven Ausmarsch einfach zuschaute, ohne dies auf der Stelle zu rügen und von den Stadtverordneten einzeln eine Begründung für ihr Tun zu verlangen, hat sich durch die nachträgliche Entschuldigung der Betreffenden erledigt, wenn man es wohlwollend betrachtet. Zu beanstanden bleibt aber die weitere Sitzungsleitung nach dem Auszug der Regierungskoalition.Der Stadtverordnetenvorsteher stellte nämlich ohne Umschweife die Beschlussunfähigkeit der Versammlung fest und schloss die Sitzung. Das war fehlerhaft, denn die Beschlussfähigkeit bleibt nach den geltenden Regelungen solange bestehen, bis aus der Mitte der Versammlung der Antrag gestellt wird, eine etwaige Beschlussunfähigkeit festzustellen. Es gibt hier also eine klare Rollenverteilung zwischen der Versammlung und ihrem Vorsteher. Deshalb kann letzterer nicht einfach die Frage der Beschlussfähigkeit aufrufen und sie sich quasi gleich selbst beantworten. Allenfalls hätte er einen seiner anwesenden Stellvertreter um die Übernahme der Sitzungsleitung bitten und sodann als Stadtverordneter den Antrag stellen können, was dann zumindest schon wieder ein „Gschmäckle“ gehabt hätte.
Man könnte solches nun als Förmelei ansehen und deshalb das Vorgehen des Stadtverordnetenvorstehers als „Petitesse“ am Rande abtun. Die hier einschlägigen Regelungen wollen aber gerade verhindern oder es zumindest erschweren, dass eine laufende Versammlung durch Auszug eines Teiles der Anwesenden willkürlich beschlussunfähig gemacht werden kann. Werden diese Regeln nicht eingehalten, so ist das ein schwerwiegender Verfahrensfehler, den man nicht einfach übergehen kann, selbst wenn er bisher nicht zu Weiterungen geführt hat.
Wir haben deshalb in der Februar-Sitzung des Stadtparlaments diese Frage nochmals aufgegriffen und es wurde zugesagt, dies prüfen zu lassen. Aber auch in der Sitzung am 4. April hat es keine Antwort gegeben. Setzt sich hier ein politischer Stil fort, der nach der damaligen Aussprache der Fraktionen erst einmal überwunden schien? Dies würde der Parlamentskultur, dem Ansehen des Stadtparlaments und vor allem der Vertrauenswürdigkeit des Stadtverordnetenvorstehers nachhaltig schaden und weitergehende Fragen aufwerfen.
CDU-Fraktion Groß-Umstadt